Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammendenstleistungen und Kurse verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung und Kurse, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Katja Stricker, Hebamme und Yogalehrerin, verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich gerne bei mir oder bei der Aufsichtsbehörde melden.
Kursstunden, die von der gesetzlich versicherten Schwangeren in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Kursstunden - unabhängig davon, aus welchen Gründen - werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Sie erhalten nach Kursende eine gesonderte Rechnung. Es gilt die jeweilige Gebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Bis zwei Wochen vor Kursbeginn kann diese Vereinbarung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € storniert werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von vier Wochen nach Kursende zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch eine Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Kursstunden, die von der gesetzlich versicherten Schwangeren in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Kursstunden - unabhängig davon, aus welchen Gründen - werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Dies macht zur Zeit 9,95 € pro Termin. Deshalb bezahlt die Kursteilnehmerin den Kurs vorab als Kaution selbst: 79,60 € (gesetzlich Versicherte). Das Geld erhalten Sie bei Kursende zurück, wenn alle Termine wahrgenommen wurden. Die Kosten der nicht wahrgenommenen Stunden werden einbehalten. Es gilt die jeweilige Gebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Bis zwei Wochen vor Kursbeginn kann diese Vereinbarung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € storniert werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von vier Wochen nach Kursende zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch eine Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Präventionskurse werden zunächst von den Teilnehmenden selbst bezahlt. Nach dem Kurs reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung für Rückerstattungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab. In der Regel ist eine Anwesenheit bei mindestens 80% des Angebots erwünscht. Präventionskurse laufen in einem festen Zeitrahmen (alle Termine in Folge). Ein Nachholen von Fehlzeiten ist nicht möglich. Die Kursleitung behält sich vor, Termine in den Ferien und wegen Krankheitszeiten nachzuholen. Yogakurse können auch privat gebucht werden. Es gelten die selben Regeln wie für Präventionskurse. Die Kursleitung ist im Vorfeld über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Die Verantwortung für Ihre Gesundheit (und gegebenenfalls für das Baby) trägt die Teilnehmende selbst.
Yoga für Schwangere kann zwischen Schwangerschaftswoche 12 und 40 belegt werden. Im Vorfeld muss mit der Hebamme oder der Ärzt*in abgeklärt werden, ob Yoga in der Schwangerschaft für die jeweilige Schwangere unbedenklich ist. Jede Schwangere trägt die Verantwortung für sich und das Baby selbst. Bei vorzeitigen Wehen, Blutungen oder Schmerzen sind die Übungen frühzeitig einzustellen und die Kursleitung muss informiert werden.