AGB

AGBs

Geburtsvorbereitung

Kursstunden, die von der gesetzlich versicherten Schwangeren in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Kursstunden - unabhängig davon, aus welchen Gründen - werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Sie erhalten nach Kursende eine gesonderte Rechnung. Es gilt die jeweilige Gebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Bis zwei Wochen vor Kursbeginn kann diese Vereinbarung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € storniert werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von vier Wochen nach Kursende zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch eine Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. 

Rückbildungskurse

Kursstunden, die von der gesetzlich versicherten Schwangeren in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Kursstunden - unabhängig davon, aus welchen Gründen - werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Dies macht zur Zeit 9,95 € pro Termin. Deshalb bezahlt die Kursteilnehmerin den Kurs vorab als Kaution selbst: 79,60 € (gesetzlich Versicherte). Das Geld erhalten Sie bei Kursende zurück, wenn alle Termine wahrgenommen wurden. Die Kosten der nicht wahrgenommenen Stunden werden einbehalten. Es gilt die jeweilige Gebührenordnung des Bundeslandes als vereinbart. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Bis zwei Wochen vor Kursbeginn kann diese Vereinbarung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € storniert werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von vier Wochen nach Kursende zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch eine Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.

Yoga für Schwangere und Mütter

Präventionskurse werden zunächst von den Teilnehmenden selbst bezahlt. Nach dem Kurs reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung für Rückerstattungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer Krankenkasse ab. In der Regel ist eine Anwesenheit bei mindestens 80% des Angebots erwünscht. Präventionskurse laufen in einem festen Zeitrahmen (alle Termine in Folge). Ein Nachholen von Fehlzeiten ist nicht möglich. Die Kursleitung behält sich vor, Termine in den Ferien und wegen Krankheitszeiten nachzuholen. Yogakurse können auch privat gebucht werden. Es gelten die selben Regeln wie für Präventionskurse. Die Kursleitung ist im Vorfeld über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Die Verantwortung für Ihre Gesundheit (und gegebenenfalls für das Baby) trägt die Teilnehmende selbst.

Yoga für Schwangere kann zwischen Schwangerschaftswoche 12 und 40 belegt werden. Im Vorfeld muss mit der Hebamme oder der Ärzt*in abgeklärt werden, ob Yoga in der  Schwangerschaft für die jeweilige Schwangere  unbedenklich ist. Jede Schwangere trägt die Verantwortung für sich und das Baby selbst. Bei vorzeitigen Wehen, Blutungen oder Schmerzen  sind die Übungen frühzeitig einzustellen und die Kursleitung muss informiert werden.